Laut Vorgabe der Krankenkassen müssen zuerst alle Rezepte von uns auf ihre Richtigkeit geprüft werden, nur bei korrekt ausgestellten Rezepten darf die Behandlung begonnen werden. Sollten Fehler in der Ausstellung oder in den vorgegebenen Fristen vorliegen, müssen diese erst durch den Arzt geändert werden bevor die Behandlung aufgenommen werden darf. Maßgeblich hierfür sind die Bestimmungen des aktuellen Heilmittelkaloges. Durch unsere langjährigen Erfahrungen auf diesem Gebiet helfen wir Ihnen sehr gerne weiter, wenn einmal etwas nicht stimmen sollte. So das Sie nicht nur eine korrekte Verordnung vorlegen können, sondern auch eine optimale Behandlung erhalten.
Generell gilt, das ab dem Ausstellungsdatum innerhalb von 14 Tagen die Behandlung begonnen werden muss, es sei den es wird durch den Arzt ein späterer Behandlungsbeginn auf dem Rezept vermerkt. Daher ist unsere Empfehlung, wenn Sie eine Verordnung erhalten haben, sich zeitnah in der Praxis Ihrer Wahl Termine zu machen, um Ihre Behandlung zu gewährleisten. Desweitern sind längere Unterbrechungen nicht vorgesehen, da der Sinn der Behandlungserie sonst verloren geht. Wir sind bemüht zeitnah mit der Behandlung zu beginnen und auch eine sinnvolle Behandlungsserie zu gestalten, wir sind da aber auch auf Ihre Mitarbeit angewiesen, um gemeinsam das Optimale für Sie zu erreichen.
Alle gesetzlich Versicherten müssen eine Zuzahlung leisten, es sei den sie können eine Zuzahlungsbefreiung vorlegen. Die Zuzahlung errechnet sich aus 10€ Verordnungsgebühr plus 10% des Rezeptwertes, sie gilt als Eigenanteil des Patienten und wird bei der Anmeldung bzw. zur ersten Behandlung fällig.
Ja, die Behandlung muss innerhalb von 7 Tagen beginnen und innerhalb von 4 Wochen abgeschlossen sein, da dann eine Wiedervorstellung beim behandelndem Arzt vorgegeben ist. Daher ist es hierbei ganz wichtig, sofort nach Erhalt eines solchen BG-Rezeptes die Praxis Ihrer Wahl aufzusuchen. Wir ermöglichen in solchen Fällen eine zeitnahe und vollumfängliche Behandlung.
Im Gegensatz zum ärztlichen Sektor mit der Gebührenverornung für Ärzte (GOÄ) existiert im Heilmittelbereich keine offiziell festgelegte Preisliste. Unsere Vergütung folgt den Empfelungen der Gebührenübersicht für Therapeuten. Bei Fragen hierzu stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.